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Rom – Bei Ausgaben für energetische Maßnahmen an Gebäuden steht bekanntlich ein Steuerabsetzbetrag von 55 Prozent zu. Dieser Absetzbetrag, der Ende 2012 verfallen wäre, ist bis 30. Juni 2013 verlängert worden. Die vorgesehenen Schwellen für den Steuerabsetzbetrag von 100.000 Euro, 60.000 Euro und 30.000 Euro, die von der Art der Baumaßnahmen abhängen, sind unverändert geblieben.
Im Einzelnen geht ...
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