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Rom – Aufgrund einer „Vereinfachung“ wird für Handelsagenten und Vertreter, für Immobilienmakler sowie für Spediteure eine neue Meldevorschrift verlangt. Die Vorschrift ergibt sich aus der Abschaffung der bisherigen amtlichen Verzeichnisse, die bisher von der Handelskammer geführt worden sind. Bis 12. Mai 2013 hat man sich nun im Handelsregister anzumelden (Abschnitt REA) und zwar durch die sogena...
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