Rom/Bozen – In der SWZ Nr. 49/2021 (nachzulesen hier auf SWZonline oder in der SWZapp) haben wir über die neu eingeführte Meldepflicht (Vorabmeldung) von gelegentlich ausgeübten freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten berichtet. Das Nationale Arbeitsinspektorat (Mitteilung Nr. 29/2022) und das Inspektorat in Südtirol (Dienstanweisung Nr. 1/2022) haben dazu jetzt die ersten operativen Anleitu...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.