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Rom – Die Energiebehörde ENEA hat aufgrund der mit dem Haushaltsgesetz 2018 eingeführten Neuerungen die Webseite für die elektronische Meldung der durchgeführten Maßnahmen aktualisiert. In einer Pressemitteilung wird vorgesehen, dass die Meldefrist für die energetischen Maßnahmen, die 2018 bis 29. März 2018 abgeschlossen wurden und binnen 90 Tagen zu melden sind, erst ab 30. März 2018 anläuft. Die...
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