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Rom – Die Meldung der Ein- und Ausgangsrechnungen (sogenannter Spesometro) ist ab 2018 vierteljährlich zu erstellen; die entsprechende Frist für das erste Quartal 2018 wäre der 31. Mai 2018. Die Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz (DL Nr. 148/2017) hat jedoch die Wahlmöglichkeit für die halbjährliche Aufstellung vorgesehen. Die entsprechende Frist, die jener für das zweite Quartal 2018 entsprich...
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