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Bis Ende Oktober ist bekanntlich die „ordentliche Erklärung“ der Steuersubstituten abzugeben (Vordruck 770/O). Diese Meldung betrifft hauptsächlich die 2004 ausgezahlten Kapitalerträge, so unter anderem die Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Sie gilt aber auch für andere Kapitalerträge ohne namentliche Benennung der Bezieher (z.B. Zinsen, Prämien u.a.), jedoch nur wenn sie von Einzelu...
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