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Rom – Seit 1. Jänner 2023 gilt für Bargeldzahlungen bekanntlich die höhere Schwelle von 4.999,99 Euro. Allerdings gilt für Touristen aus Drittstaaten, der Union und aus dem EWR, die nicht in Italien ansässig sind, für Erwerbe bei Einzelhändlern (z. B. Hotels, Restaurants, Juweliere, Bekleidungsgeschäfte) und Reiseagenturen eine Bargeldschwelle von 14.999,99 Euro. Um diese besondere Bargeldschwelle...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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