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Rom – Mit der Monti-Verordnung im Dezember letzten Jahres ist der Bargeldverkehr zwischen Personen ab 1.000 Euro verboten worden (DL Nr. 201/2011). Mit der darauffolgenden Steuerverordnung von Anfang März ist dieses Verbot gegenüber Touristen aus Drittlandstaaten zum Teil gelockert worden (Art. 3 Abs. 1 DL Nr. 16/2012). Mit einer Pressemitteilung vom 13. März 2012 hat die Finanzverwaltung die bald...
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