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Rom – Mit der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für Lieferungen und Leistungen an Inländer (Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen und hier niedergelassene Unternehmen) wurde ab 2019 die Meldung der Kunden- und Lieferantenliste abgeschafft. Die Meldung für das zweite Semester 2018 ist aber noch abzufassen und bis Ende Februar zu versenden (vorbehaltlich Aufschub). Die bishe...
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