Rom – Für die Umsätze ab 1. Juli 2022 wird bekanntlich die bisherige Meldung der Auslandsumsätze – der sogenannten Esterometro – abgeschafft und durch eine neue Meldeform ersetzt. Bisher war die Meldung vierteljährlich vorzunehmen, und zwar kumulativ für die Umsätze des betreffenden Quartals. Die letzte kumulative Meldung für das zweite Quartal 2022 ist mithin bis 31. Juli 2022 durchzuführen (aufg...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.