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Rom – „Esterometro“: Für aus dem Ausland erhaltene, steuerfreie Dienstleistungen ist die erhaltene Rechnung zu ergänzen, auch wenn dabei keine Steuer ausgewiesen wird. Das geht aus einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 91 vom 11. März 2020) hervor, in der die Einnahmenagentur den Fall von Finanzdienstleistungen behandelt, die von einer Gesellschaft mit Sitz in Großbritannien an ein italienisches ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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