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Rom – Arbeitgeber sind ab einer bestimmten Größe (mind. 15 Arbeitnehmer) zu einer Meldung des Personalstandes verpflichtet, um die Einhaltung der Bestimmungen zur Pflichtaufnahme von geschützten Kategorien zu gewährleisten. Diese Meldung ist bis zum 31. Jänner 2017, bezogen auf den Personalstand des Vorjahres (zum 31. Dezember), zu tätigen. Eine weitere Meldung, die innerhalb 31. Jänner zu erledig...
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