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Rom – Im Vorjahr ist der Artikel 9-bis, G.D. Nr. 510/1996 (zu den Meldepflichten der Arbeitsverhältnisse) abgeändert worden. Aufgrund der Bestimmungen des Artikels 27, G.D. Nr. 152/2021 (eigentlich ein Eildekret zur Umsetzung des Pnrr) wird eine Meldepflicht für die Arbeitsleistungen eingeführt, die über digitale Plattformen vermittelt werden. Die Umsetzung dieser Pflicht war an die Veröffentlichu...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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