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Rom – Mit einem problematischen Urteil hält der Kassationsgerichtshof fest, dass für den steuerlichen Wohnsitz in Italien bereits die meldeamtliche Eintragung ausreicht (Urteil Nr. 21970 vom 28. Oktober 2015), dies unabhängig vom Mittelpunkt der Lebensinteressen oder vom tatsächlichen Aufenthalt. Das Urteil bestätigt restriktive Urteile der Kassation in diesem Sinne. Es stützt sich auf die im Einh...
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