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Rom – Die Optionen für bestimmte Besteuerungsverfahren sind seit 2015 im Allgemeinen in der Einkommenserklärung „Unico“ abzugeben. Dies hat in der Erklärung zu erfolgen, die in dem Jahr abgegeben wird, ab welchem die Option gelten soll, also die Sonderbesteuerung angewandt werden soll (z.B. Option für die Gruppenbesteuerung ab 2015 in der Steuererklärung „Unico 2015“, die bis 30. September 2015 fü...
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