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Rom – Kürzlich hat die Einnahmenagentur in einer Auskunft einen etwas sonderbaren Fall einer nicht in Italien ansässigen Dame behandelt, die im Verzeichnis der Auslanditaliener (AIRE) eingetragen ist und hier eine berufliche Tätigkeit ausüben will (Auskunft Nr. 429 vom 16. August 2022). Sie fragt, ob sie in Italien eine MwSt-Position eröffnen kann und welchen steuerlichen Wohnsitz sie angeben soll...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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