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Darf ein Arbeitnehmer zwei Arbeitsverhältnisse haben und dabei fünf Tage in der Woche zwölf Stunden täglich arbeiten? In der Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage hat das Arbeitsministerium erklärt, dass Arbeitnehmer auch zwei oder gar mehrere (Teilzeit-)Arbeitsverhältnisse haben können; es müssen dabei allerdings die gesetzlichen Bestimmungen über Arbeits- und Ruhezeit respektiert werden.
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