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Unter Teilzeitarbeit ist jedes Arbeitsverhältnis anzusehen, bei welchem kürzer gearbeitet wird als vom jeweiligen Kollektivvertrag vorgeschrieben. Da die meisten Kollektivverträge 40 Wochenstunden als normale Arbeitszeit ansehen, ist also (fast) jedes Arbeitsverhältnis unter dieser Wochenarbeitszeit ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis. Man unterscheidet horizontale, vertikale und gemischte Teilzeitverh...
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