Bozen – Südtirols Nahversorger bekommen mehr Luft. Mit Beschluss vom 26. Juni 2026 hat die Landesregierung die Sondermaßnahmen für Nahversorgungsdienste bis 2028 verlängert und weiterentwickelt. Damit setzt das Land ein Signal für jene Betriebe, die in ländlichen und strukturell benachteiligten Gebieten oft weit mehr leisten als den Verkauf von Brot, Milch und Tageszeitung.
„Die neuen Kriterien tragen den realen Herausforderungen der Betriebe deutlich besser Rechnung.“ Philipp Moser
Der Wirtschaftsverband hds begrüßt die neuen Richtlinien ausdrücklich. Sie gehen auf zentrale Anliegen der Betriebe ein und wurden von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo eingebracht. Für den hds sind sie auch Ergebnis eines längeren Dialogs zwischen Verband und Politik. „Dass zentrale Verbesserungen nun umgesetzt wurden, zeigt, wie wichtig der direkte Austausch zwischen Politik und Wirtschaft ist. Die neuen Kriterien tragen den realen Herausforderungen der Betriebe deutlich besser Rechnung“, sagt hds-Präsident Philipp Moser.
Die Umsatzgrenze steigt deutlich
Die wichtigste Änderung betrifft den Zugang zur Förderung. Der durchschnittliche jährliche Mehrwertsteuerumsatz der vergangenen drei Jahre darf künftig nicht mehr nur maximal 450.000 Euro betragen, sondern bis zu 600.000 Euro. Damit erweitert sich der Kreis der förderberechtigten Nahversorgungsbetriebe deutlich.
Für den hds ist das ein zentraler Schritt. Denn gerade kleinere Betriebe in den Dörfern stehen oft zwischen zwei Welten: Sie sollen ein verlässliches Angebot sichern, haben aber mit steigenden Kosten, Personalmangel, Nachfolgefragen und einem begrenzten Kundenkreis zu kämpfen. Die höhere Umsatzgrenze soll mehr Betrieben Zugang zu den Förderungen ermöglichen – und damit ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit stärken.
Neue Modelle für neue Realitäten
Die Richtlinien reagieren zugleich auf strukturelle Veränderungen. Gefördert werden künftig auch Verkaufscontainer als innovative, digital gesteuerte Versorgungslösung in abgelegenen Ortschaften ohne bestehende Verkaufsstellen. Zudem gibt es Förderungen für Betriebsübernahmen, um die Nachfolge bestehender Nahversorgungsbetriebe zu sichern.
Damit rückt nicht nur der Erhalt bestehender Strukturen in den Fokus, sondern auch die Frage, wie Nahversorgung dort funktionieren kann, wo klassische Geschäftsmodelle an Grenzen stoßen. Verkaufscontainer, digitale Lösungen und gezielte Unterstützung bei Übergaben sollen helfen, Versorgungslücken zu vermeiden und neue Perspektiven zu schaffen.
Bis zu 20.000 Euro für Eröffnung oder Übernahme

Auch die Förderbeiträge werden differenzierter. Für die Aufrechterhaltung eines Nahversorgungsbetriebes sind künftig bis zu 13.000 Euro jährlich vorgesehen. Bei Zusatzleistungen wie Lieferservice oder regionalem Sortiment kann der Beitrag auf bis zu 15.000 Euro steigen.
Für die Eröffnung oder Übernahme eines Betriebes ist eine einmalige Förderung von bis zu 20.000 Euro möglich. Neu sind zudem Beiträge für Verkaufscontainer: bis zu 10.000 Euro für die Errichtung und bis zu 8.000 Euro jährlich für den Betrieb.
„Nahversorgungsbetriebe sind mehr als reine Verkaufsstellen – sie sind Treffpunkt, Dienstleister und ein unverzichtbarer Bestandteil der lokalen Infrastruktur. Gerade in kleinen Ortschaften sichern sie Lebensqualität und Zusammenhalt.“ Philipp Moser
Aus Sicht des hds setzen diese Maßnahmen an den richtigen Punkten an: Sie unterstützen nicht nur den laufenden Betrieb, sondern auch jene Momente, in denen sich entscheidet, ob ein Dorf seinen Nahversorger behält – etwa bei einer Übergabe oder bei der Suche nach neuen Versorgungslösungen.
Einheitliche Frist, mehr Planungssicherheit
Vereinfacht wird auch die Antragstellung. Für alle Förderbereiche – Eröffnung, Aufrechterhaltung, Containerlösungen und Übernahmen – gilt künftig eine einheitliche Einreichfrist bis zum 31. August eines jeden Jahres. Die neuen Kriterien werden zudem auch auf bereits seit 1. Jänner 2026 eingereichte Anträge angewandt.
Das soll den Zugang zu den Förderungen erleichtern und den Betrieben mehr Planungssicherheit geben. Gerade für kleine Betriebe ist Bürokratie oft ein zusätzlicher Belastungsfaktor. Einheitliche Fristen und klarere Regeln können daher mehr sein als eine formale Anpassung: Sie können darüber entscheiden, ob Fördermöglichkeiten tatsächlich genutzt werden.
Mehr als eine Verkaufsstelle
Für den hds bleibt die Nahversorgung eine strategische Zukunftsfrage. Denn Dorfläden erfüllen in kleinen Ortschaften längst mehrere Funktionen zugleich. Sie sind Einkaufsort, sozialer Treffpunkt, Dienstleister und Teil der lokalen Infrastruktur.
Gleichzeitig sieht der Verband die neuen Richtlinien nicht als Schlusspunkt. Die Rahmenbedingungen für Nahversorger bleiben schwierig, und die Instrumente müssten weiter an die Realität der Betriebe angepasst werden. „Die jetzigen Anpassungen sind ein wichtiger Schritt. Entscheidend wird sein, die Entwicklungen weiterhin eng zu begleiten und die Instrumente laufend an die Realität der Betriebe anzupassen“, so Moser.

















