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Rom – Definitiv und einstimmig (!) verabschiedet worden ist im Parlament (Senat – Akt 1440) der Gesetzesentwurf mit neuen Bestimmungen für die Erhaltung des Arbeitsplatzes und den Anspruch auf Freistellungen für klinische Visiten sowie medizinische Pflege zugunsten von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen und Freiberuflern/Freiberuflerinnen mit einer schweren Krankheit. Bei Redaktionsschluss der SWZ wa...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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