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Rom – Die sogenannte Augustverordnung (Art. 96 DL Nr. 104/2020) hat unter anderem die Dotierung für den Werbebonus von 60 auf 85 Millionen Euro erhöht. Der Steuerbonus für Werbemaßnahmen in Zeitungen und in nationalen Radio- und Fernsehstationen beträgt – beschränkt auf 2020 – 50 Prozent der Ausgaben. Es ist keine Zuwachsberechnung bzw. Steigerung gegenüber dem Vorjahr erforderlich.
Sollten die e...
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