Um Preiskompensationen für bereits abgewickelte Arbeiten zu ermöglichen und um zu vermeiden, dass öffentliche Ausschreibungen in den nächsten Wochen und Monaten leer ausgehen, hat die Landesregierung eine zwischenjährliche Aktualisierung der zwei Richtpreisverzeichnisse für den Hochbau und für den Tiefbau genehmigt. Die Aktualisierung wurde gemäß dem staatlichen Gesetzesdekret decreto aiuti vorgenommen. Erarbeitet wurden die entsprechenden Vorschläge gemeinsam mit den Preisgremien und der Handelskammer Bozen.
Wichtig wurde die Anpassung der Richtpreisverzeichnisse vor allem aus zwei Gründen, heißt es in einer Aussendung der Landespresseagentur: Erstens können öffentliche Auftraggeber nun den Wirtschaftsteilnehmenden, die im ersten Halbjahr 2022 öffentliche Arbeiten abgewickelt haben, eventuelle Preiskompensationen anerkennen. Zweitens können die öffentlichen Auftraggeber nun eine Schätzung der Auftragswerte auf der Grundlage aktualisierter Preise erstellen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Ausschreibungen aufgrund nicht realistischer vorgegebener Preise leer ausgehen.
Erleichterung bei Baukollegium und lvh
Mit großer Erleichterung reagieren das Baukollegium und der lvh.apa auf den Beschluss der Landesregierung.
Laut Michael Auer, dem Präsidenten des Baukollegiums ist die Situation für die Betriebe nicht einfach: „Unsere Unternehmen haben sich an Ausschreibungen beteiligt und Zuschläge erhalten, als von einer Explosion der Rohstoffpreise noch keine Rede war. Die Angleichung an die aktuellen Preise ist daher absolut notwendig.“
Martin Haller, der Präsident des Verbandes Handwerk und Dienstleistungen lvh ergänzt, dass die nun genehmigte Aktualisierung des Richtpreisverzeichnis sicherlich nicht bis ins letzte Detail perfekt ist: „Die genehmigten Erhöhungen entsprechen nicht immer den effektiv stattgefundenen Preiserhöhungen am Markt. Dennoch handelt es sich um ein wichtiges Signal an die Bauwirtschaft.“
Auer und Haller fordern alle Vergabestellen auf, in Anbetracht der Frist bis zum 31. August für die Ansuchen an den Kompensationsfonds umgehend die Zahlungen an die Unternehmen vorzunehmen.