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Rom/Bozen – Wer über 50 ist, hat wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das Gleiche gilt für Frauen, die seit Langem arbeitslos sind. Der Artikel 4 des Gesetzes Nr. 92 vom 28. Juni 2012 (Fornero-Gesetz zur Reform des Arbeitsmarktes) sieht deshalb 50%ige Reduzierungen der Sozialbeiträge bei Anstellung von über 50-jährigen Personen einerseits, und bei Anstellungen von Frauen ohne Altersgrenzen andrerse...
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