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Rom – Heftig diskutiert werden in Italien weiterhin die Haftungsaspekte für den Arbeitgeber in Zusammenhang mit einer Infektion mit dem Covid-19-Virus während oder aufgrund der Arbeitstätigkeit, welche vom Inail als Arbeitsunfall betrachtet wird (die SWZ hatte darauf hingewiesen, siehe Ausgabe 16/2020, nachlesbar auf SWZonline und über die SWZapp). Gefordert wird ein rechtlicher Schutzschild für A...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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