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Bozen – Um die wichtigste Neuerung vorwegzunehmen: Neben anderen Restriktionen ist der Hauptpunkt jener, dass ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Reformgesetzes am 18. Juli 2012 die Anzahl der stillen Gesellschafter, welche Arbeitsleistungen erbringen, auf drei beschränkt wurde. Ausgenommen davon sind nur Beteiligungen von Familienmitgliedern bzw. von Verwandten innerhalb des 3. Grades. Um ein...
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