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Maßnahmen gegen gefälschte Online-Bewertungen

GESETZESENTWURF – Online-Bewertungen sollen künftig nur noch von Personen veröffentlicht werden dürfen, die tatsächlich eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
21. Oktober 2025
in News
Lesezeit: 2 mins read
Eine Person hält ein gelbes Smartphone, mit einem Bewertungsfenster von drei von fünf Sternen auf einem blauen Hintergrund. Dieses Bild illustriert das Konzept der Bewertung oder Rezension über mobile Geräte.

Foto: Shutterstock

Rom/Bozen – Die neunte Kommission des italienischen Senats hat einen Zusatz zum Gesetzesentwurf für kleine und mittlere Unternehmen („Ddl PMI“) verabschiedet. Dieser richtet sich gezielt gegen irreführende Online-Bewertungen. Der Zusatz besagt, dass Online-Bewertungen künftig nur noch von Personen veröffentlicht werden dürfen, die tatsächlich eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Zudem gilt eine Bewertung, die durch einen Beleg oder eine Rechnung dokumentiert ist, künftig als „vermutlich authentisch“. Um sicherzustellen, dass Bewertungen aktuelle Erfahrungen widerspiegeln, wurde außerdem eine Frist von 30 Tagen für deren Veröffentlichung eingeführt.

 

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Fachgruppe Gastronomie im hds zeigt sich erfreut

„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz im digitalen Raum. Endlich kommt Bewegung in die Sache“, betont Kurt Unterkofler, Präsident der Fachgruppe Gastronomie im hds. „Falsche oder manipulierte Bewertungen können erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten und das Vertrauen der Gäste untergraben. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass die Politik hier klare Regeln schafft, die ehrliche Betriebe schützen und Konsumentinnen und Konsumenten verlässliche Orientierung bieten.“

Kurt Unterkofler (Foto: hds)

Unterkofler und hds-Präsident Philipp Moser erinnern daran, dass auch auf gesamtstaatlicher Ebene der Gastronomie-Dachverband FIPE-Confcommercio diese Initiative maßgeblich unterstützt und entsprechende Vorschläge bereits in den parlamentarischen Anhörungen eingebracht hat. „Und auch der Austausch und der Einsatz von Senator Meinhard Durnwalder in dieser Sache trägt Früchte“, so Moser.

„Die Einführung einer Nachweispflicht über die tatsächliche Nutzung einer Dienstleistung ist eine ausgewogene und praxisnahe Lösung“, so Unterkofler weiter. „Sie stärkt den fairen Wettbewerb und trägt dazu bei, dass authentische Erfahrungen mehr Gewicht erhalten – im Sinne aller seriösen Gastronomiebetriebe und der Gäste, die sich auf ehrliche Bewertungen verlassen möchten.“

Die Fachgruppe Gastronomie im hds hofft nun auf eine rasche Bestätigung des Beschlusses durch das Plenum des Senats und anschließend durch die Abgeordnetenkammer, damit die neuen Regelungen bald in Kraft treten und mehr Rechtssicherheit schaffen können.

 

Südtiroler Wirtschaftszeitung

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