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Rom – Am Donnerstag der letzten Woche (10. November 2022) hat die neue Regierung ein erstes Maßnahmenpaket erlassen, das als IV. Beihilfenverordnung (decreto aiuti quater) gehandelt wird, in der Praxis aber eine Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2023 darstellt. Neben dem Aufschub verschiedener, mit den vorherigen Beihilfenverordnungen gewährten Maßnahmen, werden zwei wesentliche Neuerungen vor...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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