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Rom – Wir haben es letzte Woche schon in einem Beitrag angedeutet: Die genaue Identifizierung der Maschinen, Geräte und Apparate, für welche die Mega-Abschreibung von 250 Prozent vorgesehen ist und die in der Tabelle A zum Haushaltsgesetz angeführt sind, wird zu konkreten Abgrenzungsproblemen führen (die Tabelle B betrifft die Anwendungssoftware, für welche nur die Sonderabschreibung von 140 Proze...
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