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Rom – Die Einnahmenagentur versendet demnächst Mahnschreiben an Steuerpflichtige, welche die Abgabe der MwSt-Jahreserklärung unterlassen haben. Die nötigen Informationen werden den elektronischen Rechnungen und den Meldungen der Auslandsumsätze entnommen. Das Schreiben wird an die im Handelsregister hinterlegte PEC-Adresse versendet und wird auch im Steuerpostfach abgelegt.
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