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Rom – Im Haushaltsgesetz 2023 ist unter anderem eine begünstigte Abfindung der sogenannten Mahnbescheide (avviso bonario) vorgesehen. Die Verwaltungsstrafen in Höhe von zehn Prozent können auf drei Prozent herabgesetzt werden. Die Bestimmung spricht von den Mahnbescheiden, die laut den Steuererklärungen für die Steuerperioden 2019, 2020 und 2021 zugestellt werden. In der Antwort auf eine parlamen...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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