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Rom – Das Arbeitsministerium hat einige interessante Klarstellungen für die Entsendungen innerhalb einer Unternehmensgruppe erlassen, welche eine sehr flexible Handhabung des Personals ermöglichen. Demnach liegt in diesem Fall immer ein objektives Interesse des Arbeitgebers für die Entsendung vor. Mit der „Biagi-Reform“ (GVD Nr. 276/2003) wird der Begriff von Entsendung festgesetzt. Zuvor war dess...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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