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Rom – Mit einer Ministerialverordnung vom 16. Dezember 2014 ist Luxemburg von der „Schwarzen Liste“ laut Ministerialverordnung vom 21. November 2001 gestrichen worden. Die Streichung betrifft eigentlich nur die besonderen Holdinggesellschaften aus dem Jahr 1929, die nach Luxemburger Recht steuerfrei waren; diese Gesellschaften sind aber bereits mit Wirkung 2010 in Luxemburg abgeschafft worden.
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