Rom/Bozen – Kürzlich haben auf nationaler Ebene die Sozialpartner des Bauwesens eine Einigung über den finanziellen Teil des nationalen Kollektivvertrages für die Bauindustrie und die Baugenossenschaften erzielt. Der Vertrag betrifft über eine Million Beschäftigte, davon rund 13.000 in Südtirol. Die schrittweise Lohnerhöhung beträgt insgesamt elf Prozent.
Damit die erzielte Einigung definitiv in Kraft tritt, müssen die Sozialpartner innerhalb 28. Februar auch den normativen Teil des Kollektivvertrages unterschreiben, teilt das Südtiroler Baukollegium mit. Dieser Teil umfasst unter anderem folgende Bereiche: gesundheitliche Absicherung, Prämiensysteme, einheitliche Meldung, F24, Überstunden und Pensionsfonds. „Von großem Interesse ist die Definition der einheitlichen Meldung und des F24, die entscheidende Elemente sowohl im Hinblick auf die Vereinfachung als auch auf die weitere Bekämpfung der Schwarzarbeit darstellen“, erklärt das Baukollegium.
Lohnerhöhung in drei Schritten
Die Gehaltserhöhung beträgt in der ersten Lohnebene insgesamt 180 Euro. Sie wird in drei Tranchen ausgezahlt: 80 Euro sind ab dem 1. Februar und zwei weitere Tranchen zu je 50 Euro ab dem 1. März 2026 und ab dem 1. März 2027 fällig.
„Wird nun auch eine Übereinkunft zu den normativen Themen gefunden, so hat der Vertrag eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2028“, erklärt der Geschäftsleiter des Baukollegiums, Thomas Hasler.
Präsident Christian Egartner sagt: „Als Baukollegium sind wir erfreut darüber, dass eine Einigung über die Lohnerhöhung erzielt werden konnte. Wir sind zuversichtlich, dass diese auch für den normativen Teil gefunden wird. Es handelt sich um ein wichtiges Zeichen der Bauunternehmen gegenüber den Mitarbeitenden. Deren Beitrag ist unerlässlich, damit unsere Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig bleiben.“