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Rom – Obwohl das Wiederaufbaudekret jetzt definitiv in ein Gesetz umgewandelt worden ist (Nr. 77/2020), bleiben im Bereich des Arbeitsrechts weiterhin viele Probleme offen.
Für die allermeisten Arbeitgeber, welche aufgrund der durch Covid-19 bedingten Schwierigkeiten ihre Tätigkeit aussetzen oder reduzieren mussten und bereits die maximal möglichen 18 Wochen des spezifischen Lohnausgleichs ausges...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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