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Lohnausgleich: Mitteilung erforderlich

LOHNAUSGLEICH - Arbeitgeber im Anwendungsbereich des Solidaritätsfonds können dem Inps bis 27. Jänner Meldung erstatten.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
20. Januar 2023
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 2 mins read
Foto: Shutterstock / Uuganbayar

Foto: Shutterstock / Uuganbayar

Rom – Der Anspruch auf Leistungen durch die ordentliche Lohnausgleichskasse und die Solidaritätsfonds ist zeitlich auf eine bestimmte Anzahl von Wochen in einem Biennium begrenzt. Damit diese zeitlichen Obergrenzen etwas flexibler gehandhabt werden, hat das Inps mit dem Rundschreiben Nr. 58/2009 auf Druck des seinerzeitigen Arbeitsministers Maurizio Sacconi bei der Berechnung der Wochen geklärt, d...

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Schlagwörter: 02-23Premium

Ausgabe 02-23, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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