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Rom/Bozen – Weiterhin bewegt ist die Situation beim Lohnausgleich, denn die im Haushaltsgesetz enthaltene Reform bringt eine Reihe von Neuerungen (siehe dazu auch SWZ Nr. 44/2021, nachzulesen hier auf SWZonline oder in der SWZapp), und die dritte Unterstützungsverordnung der Regierung Draghi bringt keinen neuen Covid-19-Lohnausgleich. Ristori-ter nur mit Kostensenkung Wegen der hohen Infektionszah...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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