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Die Lohnausgleichskasse wird bekanntlich durch einen staatlichen Beitrag und durch einen solchen zu Lasten der Industriebetriebe finanziert. Bei Letzteren machen die geltenden Regelungen einen Unterschied zwischen den Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern und solchen mit über 50 Arbeitnehmern. Man unterscheidet einen ordentlichen und einen zusätzlichen Beitrag. Der ordentliche Beitrag beläuft sich...
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