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Lohnausgleich: Etwas flexiblere Interpretationen

MITTEILUNGEN UND RUNDSCHREIBEN – Inps und Arbeitsministerium haben die Neuerungen zur Reform des Lohnausgleichs erneut aufgegriffen und für Anträge im ersten Trimester einige Vereinfachungen zugelassen.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
25. Februar 2022
in Arbeitsrecht, Steuern & Recht
Lesezeit: 2 mins read
(Quelle: Cristian Storto / Shutterstock.com)

(Quelle: Cristian Storto / Shutterstock.com)

Rom – Die Umsetzung der Reform zum Lohnausgleich ist immer noch eine offene Baustelle (die SWZ hat mehrfach dazu berichtet). Innerhalb kurzer Zeit haben Inps und Arbeitsministerium Rundschreiben und Mitteilungen veröffentlicht, um die allermeisten offenen Punkte zu klären. Zuletzt hat das Arbeitsministerium (Rundschreiben Nr. 3/2022) versucht, die starren Regeln für die ersten drei Monate des heur...

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Schlagwörter: 07-22Premium

Ausgabe 07-22, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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