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Rom – An und für sich wurde vielfach angenommen, dass im Jänner 2022 noch eine Zeit lang der Covid-19-Lohnausgleich weitergeführt wird. Am Ende brachte dann die dritte Unterstützungsverordnung der Regierung Draghi (G.D. Nr. 4/2022, Ristori-ter) doch keine Verlängerung der Sondermaßnahmen. Für die von den Auswirkungen der Pandemie betroffenen Sektoren (sie sind im Anhang I des Eildekrets aufgrund d...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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