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Bozen – Das Südtiroler Landesraumordnungsgesetz, welches die Raumplanung und das Baurecht umfasst, geht konzeptionell auf die 1970er-Jahre und den damaligen Landesrat Alfons Benedikter zurück. Es ist gekennzeichnet von einem obersten Gebot, nämlich dem sparsamen Umgang mit dem im gebirgigen Südtirol knappen Bauland. Getreu diesem Gebot wurde eine dichtes Planungswerk geschaffen, über die Bedarfspl...
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