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Rom/Bozen – Das Dekret Nr. 225/2010, nun eingeflossen ins Regelwerk „Milleproroghe“, sieht eine Prämienreduzierung von 14,50 % in der Arbeitsunfallversicherung für „handwerkliche“ Warenbeförderer auf der Straße auf Rechnung Dritter vor. Diese Reduzierung steht jenen Betrieben des Bereiches Handwerk nachträglich für das Jahr 2011 zu, welche beim INAIL in den Risikoklassen (Tarifstellen) 9121 un...
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