Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Die Liegenschaften im Ausland müssen nach dem Grundsatz des Welteinkommens auch in Italien besteuert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese im Ausland bereits besteuert worden sind oder nicht. Die Einkünfte aus ausländischen Liegenschaften sind in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ (Art. 70 EESt) zu melden, und zwar im Blatt RL, Zeile RL12. Man hat dabei zwischen vermieteten ...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.