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Liegenschaften im Ausland und deren Besteuerung

VON EIGENMIETWERT BIS ÜBERSCHUSSRECHNUNG – Bei vermieteten Wohnungen hat man in der Regel auf die nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes ermittelte Steuergrundlage abzustellen. Nicht vermietete Gebäude unterliegen hingegen der Vermögensteuer IVIE und sind daher von der IRPEF befreit, insbesondere bei Eigennutzung.

Walter Großmann von Walter Großmann
24. Juli 2026
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Foto: Shutterstock / Grand Warszawski

Rom – Die Liegenschaften im Ausland müssen nach dem Grundsatz des Welteinkommens auch in Italien besteuert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese im Ausland bereits besteuert wurden oder nicht. Die im Ausland endgültig gezahlte Steuer kann aber anteilig der italienischen Steuer angerechnet werden. Bei der Meldung in der Einkommenserklärung „REDDITI 2026“ sind folgende drei Aspekte zu beachte...

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Ausgabe 29-26, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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