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Rom – Die Liegenschaften im Ausland müssen nach dem Grundsatz des Welteinkommens auch in Italien besteuert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese im Ausland bereits besteuert wurden oder nicht. Die im Ausland endgültig gezahlte Steuer kann aber anteilig der italienischen Steuer angerechnet werden. Bei der Meldung in der Einkommenserklärung „REDDITI 2026“ sind folgende drei Aspekte zu beachte...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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