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Rom – Das Stabilitätsgesetz 2015 hat unter anderem den Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens im Baubereich erweitert. Dies erfolgte im Rahmen der vorgesehenen Bestimmungen der EU-System-Richtlinie (Art. 199 MwStSystRL). Es handelt sich im Einzelnen um folgende Dienstleistungen: Reinigungsleistungen, Abbrucharbeiten, Installationsarbeiten sowie die Fertigstellung von Gebäuden (neuer Art. ...
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