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Rom - Es gibt wieder einmal zwei neue Aussagen zur Anwendung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft. Sie betreffen die Lieferung und Verlegung von Baumaterial, Mö;rtel und Fertigbeton, auch über eine Bietergemeinschaft sowie die Installation und die Instandhaltung von Feuerschutzanlagen. Die Antworten entsprechen den bisher bekannten Grundsätzen. Lieferung und Montage - Der erste Entscheid (Nr. 246...
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