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Die natürlichen Personen haben die Einkünfte aus Dividenden von Kapitalgesellschaften wie üblich in der Übersicht RI (Abschnitt I) zu erklären. Es gelten dabei im Wesentlichen noch die gleichen Bestimmungen des Vorjahres; die Neuerungen durch die Steuerreform mit der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens (und der Abschaffung der Steuergutschrift) greifen erst für die ab 2004 bezogenen Dividenden. ...
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