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Die Steuerreform sieht bekanntlich ab 2004 die Abschaffung des so genannten Anrechnungsverfahrens vor: Der Anteilseigner kann sich bei Bezug der Dividenden nicht mehr die von der Gesellschaft gezahlte Irpeg anrechnen. Um massive Dividendenausschüttungen zum Jahresende zu verhindern, wurden durch die Begleitverordnung zum Finanzgesetz einige Einschränkungen vorgesehen (Art. 40 DL Nr. 269/2003). Die...
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