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Rom – Letzten Dienstag (30. September 2025) ist die Frist für die Zustimmung zum Vorab-Vergleich für die Zweijahres-Periode 2025–2026 verfallen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, die eine nachträgliche oder verspätete Meldung ausschließt, so auch die spätere Wiedereinsetzung in die Fristen (remissione in bonis). Nach derzeitigen Erkenntnissen ist auch nicht mit einem Aufschub zu rechn...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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