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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich, wie in den letzten Jahren, ein umfangreiches Rundschreiben von mehr als 300 Seiten über die abzugsfähigen Ausgaben und die Absetzbeträge erlassen (Rundschr. Nr. 13/E vom 31. Mai 2019). Das Rundschreiben soll hauptsächlich für die Abfassung der vereinfachten Steuererklärungen auf Vordr. 730 dienen (aus dieser Sicht ist das Rundschreiben allerdings in großer ...
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