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Lehrlingsprämie: Welche die Richtlinien zur Vergabe sind

WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG – Unternehmen und Betriebe, die in unterschiedlichen Sektoren Lehrlinge ausbilden, können mit einer neuen Prämie des Landes rechnen. Die Richtlinien dazu hat die Landesregierung gestern genehmigt.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
3. August 2022
in News
Lesezeit: 2 mins read
Unternehmen und Betriebe, die in unterschiedlichen Sektoren Lehrlinge ausbilden, können mit einer neuen Prämie des Landes rechnen. Die Richtlinien dazu hat die Landesregierung gestern genehmigt (Foto: Shutterstock.com)

Unternehmen und Betriebe, die in unterschiedlichen Sektoren Lehrlinge ausbilden, können mit einer neuen Prämie des Landes rechnen. Die Richtlinien dazu hat die Landesregierung gestern genehmigt (Foto: Shutterstock.com)

Bozen – Mit einer Prämie von 2.000 Euro für jeden Lehrling, der eine Ausbildung bis zur Lehrabschlussprüfung durchläuft, können künftig Südtirols Lehrbetriebe der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und Landwirtschaft rechnen.

Die Landesregierung hat am gestrigen 2. August auf Vorschlag des für Wirtschaft, Arbeit und Bildung verantwortlichen Landesrats Philipp Achammer die Richtlinien zur Vergabe der Lehrlingsprämie genehmigt und dafür 800.000 Euro bereitgestellt.

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Duale Ausbildung stärken

Das Wirtschaftsförderungsgesetz, das Landesgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997 „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft“, sieht bereits vor, dass das Land die Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen fördern kann, um die Beschäftigung und das Qualifikationsniveau der Angehörigen aller Sprachgruppen anzuheben.

Die Landesregierung war sich bei ihrer Entscheidung über die gesellschaftliche Bedeutung der dualen Ausbildung einig.

„Wir haben beschlossen, noch in diesem Jahr die Lehrlingsprämie als weitere Schiene der Wirtschaftsförderung einzuführen“, informiert Achammer, „Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wollen wir damit die Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen erhöhen, die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsleistung der Südtiroler Lehrbetriebe unterstützen und honorieren und die Südtiroler Wirtschaft insgesamt durch die Förderung der Heranbildung von Fachkräften in der dualen Ausbildung stärken.“

Die Landesregierung war sich bei ihrer Entscheidung über die gesellschaftliche Bedeutung der dualen Ausbildung einig, die jungen Menschen einen qualifizierten Einstieg in das Berufsleben und Südtirols Wirtschaft die Heranbildung qualifizierter Fachkräfte sichere.

Gesuche sind innerhalb von 90 Tagen zu stellen

Mit den nun genehmigten Richtlinien zur Vergabe der Lehrlingsprämie wird das Verfahren für die Gewährung und die Auszahlung der Prämie an Lehrbetriebe geregelt. Die Prämie für Lehrbetriebe, die Lehrlinge bis zur Lehrabschlussprüfung begleitet haben, beträgt demnach 2000 Euro. Sofern die Lehrzeit nicht zur Gänze, aber mindestens zur Hälfte im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert wurde, steht dem Betrieb immer noch eine Prämie von 1.000 Euro zu. Ein Lehrbetrieb kann die Prämie auch für mehrere Lehrlinge beantragen.

Betriebe können innerhalb von 90 Tagen nach bestandener Lehrabschlussprüfung des Lehrlings um die Landesförderung ansuchen. Die Ansuchen sind an das Landesamt für Handwerk zu richten, außer jene aus den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus, die bei den dort zuständigen Abteilungen einzureichen sind.

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